Eichung oder Kalibrierung?

Wann Ihre Waage den „TÜV“ braucht und wann ein Qualitäts-Check reicht.

Hand aufs Herz: Wissen Sie auf Anhieb, ob Ihre Waagen im Lager geeicht sein müssen oder ob eine Kalibrierung reicht? Wenn Sie hier zögern, sind Sie nicht allein. In unseren Beratungsgesprächen ist das eine der häufigsten Fragen.

Und die Antwort ist entscheidend – denn der Unterschied kann Sie entweder vor teuren Bußgeldern bewahren oder Ihre internen Qualitätsstandards retten. Oft werden die Begriffe synonym verwendet, doch technisch und rechtlich sind es zwei völlig verschiedene Welten. In diesem Beitrag bringen wir Licht ins Dunkel des Begriffs-Dschungels.

1. Die Begriffe: Was ist eigentlich was?

Bevor wir zur Praxis kommen, müssen wir die theoretischen Grundlagen klären. Auch wenn beide Verfahren die Genauigkeit prüfen, haben sie unterschiedliche Ziele:

Die Eichung (Der „TÜV“ für Ihre Waage)

Eine Eichung ist eine hoheitliche Prüfung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und dient primär dem Verbraucherschutz. Wenn der Preis einer Ware vom Gewicht abhängt (z. B. beim Verkauf von Schüttgut), muss der Kunde sich darauf verlassen können. Die Eichung darf nur vom Eichamt oder staatlich anerkannten Prüfstellen vorgenommen werden und wird durch das gelbe Eichsiegel bestätigt.

Die Kalibrierung (Der Qualitäts-Check)

Die Kalibrierung ist eine technische Prüfung. Hierbei wird ermittelt, wie stark die Waage vom tatsächlichen Wert abweicht (Messabweichung). Der Ist-Zustand wird dokumentiert. Dies ist oft freiwillig, aber für Unternehmen mit ISO-Zertifizierung (z. B. ISO 9001) meist Pflicht, um die Messgenauigkeit für Audits nachzuweisen.

2. Die Entscheidungshilfe: Wann muss ich was tun?

Sie sind unsicher? Diese Faustregeln helfen Ihnen sofort weiter, um die richtige Wahl für Ihren Waagenpark zu treffen.

Szenario Anforderung
Handel & Verkauf (Preis nach Gewicht) Gesetzliche Eichpflicht
Zölle, Maut & Frachtkostenermittlung Gesetzliche Eichpflicht
Interne Prozesskontrolle (Rezepturen) Kalibrierung (QM-Standard)
ISO 9001 Audits & Prüfmittelüberwachung Kalibrierung (Pflicht für Audit)

Experten-Tipp: Eine geeichte Waage kann (und sollte) zusätzlich kalibriert werden, um sicherzustellen, dass sie auch zwischen den Eichintervallen genau arbeitet. Aber eine kalibrierte Waage ersetzt niemals eine gesetzlich vorgeschriebene Eichung!

3. Achtung Stolperfalle: Die Fristen

Eine Eichung hält nicht ewig. Die Fristen sind in Deutschland streng geregelt und enden immer am Ende des jeweiligen Kalenderjahres:

⚖️
Standard-Waagen

2 Jahre

(bis 3.000 kg)

🚛
Hochlast-Waagen

3 Jahre

(über 3.000 kg, z.B. Fahrzeugwaagen)

Wurde Ihre Waage beispielsweise 2024 geeicht (2 Jahre Gültigkeit), müssen Sie die Nacheichung rechtzeitig vor Ende 2026 beantragen (idealerweise 10 Wochen vorher). Verpassen Sie das, gilt die Waage als ungeeicht – und darf für den geschäftlichen Verkehr nicht mehr genutzt werden.

4. So hilft Ihnen Kilomatic

Egal ob Eichamt oder ISO-Audit – wir nehmen Ihnen den Stress ab. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, bieten wir Ihnen den Rundum-Service:

  • Eichvorbereitung & Begleitung: Wir prüfen, reinigen und justieren Ihre Waage vor dem Termin. Wir stellen die notwendigen Prüfgewichte und begleiten den Termin vor Ort.
  • Werkskalibrierung: Für Ihre internen QM-Ansprüche bieten wir professionelle Werkskalibrierungen an – besonders auch für unsere Radlastwaagen bis 60 Tonnen.
  • Mietwaagen als Lösung: Sie haben eine Inventurspitze oder Ihre eigene Waage ist defekt? Unsere Mietgeräte kommen auf Wunsch fertig geeicht zu Ihnen.

Fazit: Sicherheit und Qualität gehen Hand in Hand

Nehmen Sie das Thema nicht auf die leichte Schulter. Eine fehlende Eichung ist eine Ordnungswidrigkeit, eine fehlende Kalibrierung ein Qualitätsrisiko. Ob gesetzliche Pflicht oder interner Standard – die richtige Prüfung schützt Ihr Unternehmen.

Bei Kilomatic unterstützen wir Sie dabei, stets auf der sicheren Seite zu sein. Wir werfen einen Blick auf Ihren Waagenbestand und kümmern uns um die Termine.

Sie sind unsicher, wann Ihre nächste Eichung fällig ist?

Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine Anfrage. Wir beraten Sie gerne unverbindlich.

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